Grundlegende Bestimmungen

Der Orthodoxe Religionsunterricht gilt in allen öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen Österreichs für alle Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Orthodoxen Kirche angehören, als Pflichtgegenstand, sofern sie nicht von diesem abgemeldet sind. Darüber hinaus können auch konfessionslose Schülerinnen und Schüler, die einer nicht gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören, am orthodoxen Religionsunterricht als Freigegenstand teilnehmen.

Unter dem orthodoxen Religionsunterricht versteht man den Unterricht für junge orthodoxe Christen aus der Griechisch-orthodoxen, Russisch-orthodoxen, Serbisch-orthodoxen, Rumänisch-orthodoxen und Bulgarisch-orthodoxen Kirche, sowie aus allen anderen der hier anwesenden Autokephalen Orthodoxen Kirchen, die in Österreich noch nicht durch ihre eigene Kirchgemeinde gesetzlich vertreten sind.

Im laufenden Schuljahr 2020/21 gibt es über 15.200 orthodoxe Schülerinnen und Schüler, die in ganz Österreich am orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie an Mittleren und Höheren Schulen teilnehmen und von 128 Religionslehrerinnen und Religionslehrern an 1090 Schulen unterrichtet werden, die Hälfte davon in Wien. Für die gesamte innere Organisation des Orthodoxen Religionsunterrichtes sind zurzeit zwei Fachinspektoren zuständig. Statistische Erhebungen der letzten 20 Jahren lassen einen ständigen Anstieg der Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern erkennen.